Plotservice und Copyshop seit 10 Jahren in Dortmund. CAD Plot- und Scan-Service. Preise für CAD Plots und Zeichnungen plotten. Großformatdrucke, Plott Service in Dortmund. Online plotten und online plotten lassen - CAD-Repros und Plotservice Software, Baupläne und technische Zeichnungen online plotten lassen - Bundesweiter Plotversand/Reproversand und Plott-Service - Gerne bieten wir Ihnen eine Rechnungslegung in einem Sammelrechnungs-Verfahren an. Großformatige Baupläne scannen, Zeichnungsverwaltung und Projektverwaltung sowie Online-Plotten/Plotservice und Plan-Vektorisierung. Copyshop und Plotservice für den günstigen Druck von Architekturplänen in DIN A0.
Druckaufträge werden in dieser Demo-Version weder ausgeführt noch berechnet. Die Demo enthält nicht alle Funktionen der Produktivversion. Die angegebenen Preise entsprechen nicht ggf. aktuell gültigen Preisen.

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Die Ausdrucker UG
Zugspitzstr. 14
81541 München
Tel.: 089 - 691 35 40    E-Mail: info@plotit.de
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plotit Plotservice

Für Architekten und Ingenieure sind wir die sehr erfahrenen Spezialisten für das Plotten und Verteilen ihrer Zeichnungen.

Unsere Kunden laden CAD-Zeichnungs- und Anschreiben-Dateien für beliebig viele Adressaten hoch und erhalten eine Auftrags- und eine Post-Ausgangs-Bestätigung.

Sie bewahren den Überblick. Wer wann welche Zeichnung in welcher Version erhalten hat, erfahren Sie jederzeit durch unseren Plot-Report und unser Postausgangsbuch.

datenschutzerklärung

Wir verpflichten uns, die Daten die Sie über unsere Formulare abgeben vertraulich zu behandeln. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Wir löschen Ihre Zeichnungsdateien nach erfolgter Auftragsbearbeitung. Für die bereitgestellte Funktionalität werden Browsercookies eingesetzt.

Wir verwenden die auf unserer Site gesetzten Cookies ausschließlich zur Realisierung unserer umfangreichen Zeichnungsbestellfunktionen, also für den ursprünglich vorgesehenen, technischen Zweck. Keinesfalls werden unsere Cookies für werbliche o.ä. Zwecke eingesetzt.

Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Darüber hinaus nutzen wir zur Sicherstellung der Vertraulichkeit ihrer Daten die Empfehlungen des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail an test_info@plotit.de oder durch Rücksendung der Ware widerrufen, es sei denn, Sie haben in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt (Bestellungen durch Unternehmer). Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und einer ausführlichen Belehrung in Textform. Die schriftliche Belehrung erfolgt nur an private Besteller. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:


Software für Plotservices
Ing.-Büro Bechler
Düsseldorfer Straße 42
44143 Dortmund
Tel.: 0231 - 545 09 634
und  0171 - 653 643 7    E-Mail: info@ebechler.de

allgemeine geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich/Vertragsschluß

Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

II. Preise

1. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet.

III. Zahlung

1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung, Stundensätze oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Zinsen und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.

2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.

3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

4. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluß bekanntgewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.

5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 7 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen, der gemäß dem Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

IV. Lieferung

1. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.

2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.

3. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.

4. Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferes - wie z. B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

5. Im kaufmännischem Verkehr steht dem Auftragnehmer an vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

V. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

2. Die nachfolgende Regelung gilt nur im kaufmännischen Verkehr: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.

3. Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferten und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum. VI. Beanstandungen/Gewährleistungen

VI. Beanstandungen/Gewährleistungen

1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.

3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluß anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.

4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt.

6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswertes.

7. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.

VII. Haftung

1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht sind, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften und in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypisch vorhersehbare Schäden gehaftet.

2. Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.

3. Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von vier Monaten nach schriftlicher Ablehnung des Auftragnehmers klageweise geltend gemacht werden. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde.

VIII. Handelsbrauch

Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

IX. Archivierung

Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.

X. Periodische Arbeiten

Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluß eines Monats gekündigt werden.

XI. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht

Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

2. Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt. Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Fremden ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und ggf. Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen. Eine sogenannte GOA – Geschäftsführung ohne Auftrag – weisen wir ausdrücklich zurück.

3. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Quelle: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Druckindustrie

marken

Abgebildete Markenlogos sowie benannte Markennamen sind eingetragene Markenzeichen der jeweiligen Inhaber. Die Verwendung erfolgt zu Informationszwecken und stellt keine Beanspruchung an Rechten an diesen Namen und Logos dar. Alle Abbildungen unterliegen dem Copyright des jeweiligen Markeninhabers.

 

datenschutz-grundverordnung der eu (DSGVO) nach oben

Am 25. Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) in Kraft. Unserem Unternehmen dient Art. 6 Abs. S. 1 DSGVO als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen müssen.

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- gemäß Art. 77 DSGVO haben Sie unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder den Ort des Orts des mutmaßlichen Verstoßes wenden, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

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Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten an Dritte nur weiter, wenn:
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Eckart Bechler
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Ing.-Büro Bechler
Düsseldorfer Straße 42
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Ing.-Büro Bechler - 44143 Dortmund - Düsseldorferstr. 42 - Tel. 0171 - 653 643 7
  • cad grossformatdruck
  • grossformatscan|vektorisierung
  • dokumentverteilung
  • plotit: CAD Plotservice und reprografischer Betrieb. Architekten-Pläne und Bau-Zeichnungen günstig plotten. Online-Repro-Service für technische Zeichnungen und Plott-Service in Köln und Dortmund für Architektur- und Ingenieurbüros mit deutschlandweitem Versand via UPS und DHL.
  • DIN A0 in NRW günstig plotten: Preise für CAD Plot. CAD-Plotten/Plotservice im Ruhrgebiet, in Nordrhein-Westfalen und deutschlandweit inklusive Projektverwaltung.
  • plot-it: Günstige CAD Plots. Großformatdrucke in Köln und Dortmund. CAD - Reprografie und online plotten in Essen, Versand innerhalb Deutschland.
  • CAD-Plots, Architekturzeichnungen, Großformat-Scan, Repro-Service und Vektorisierung in Dortmund, Köln und Düsseldorf direkt an ihre Projekt-Partner.
  • plotit: Plotten Falten Verteilen - Zeichnungsverwaltung und Dienstleistung in Düsseldorf, Duisburg, Nordrhein-Westfalen und deutschlandweit. Drucken von Lagenbildern, Zeichenlagen usw.
  • Baupläne und technische Zeichnungen online plotten und scannen in Köln, Dortmund und Münster - Reproanstalt Groß-Plotter, Scanner und Vektorisierung.
  • plot-it: Plotservice Software und Plotversand mit Projektverwaltung, Lieferung auf Lieferschein inklusive Sammelrechnungsverfahren, im gesamten Ruhrgebiet.
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